Wurf-/Einzeleintragung und Zuchtfreigabe

Für die WURFEINTRAGUNG INS ÖHZB – Welpen mit ca. 8 Wochen, spätestens 10 Wochen ab Wurfdatum:

  • Kopie der Zuchtstättenkarte
  • Original – Ahnentafel der Hündin (Vom Züchter unterschrieben!)
  • Ahnentafel des Rüden in Kopie
  • Zuchtfreigabe oder Ausstellungswertungen und Befunde des Rüden in Kopie, wenn sie nicht aufliegen
  • Original Deckmeldung vom Rüdenbesitzer und Hündinnenbesitzer ausgefüllt und unterschrieben.
  • Original Wurfabnahmeprotokoll vom Zuchtwart bzw. Tierarzt und Züchter nach Welpenuntersuchung, Impfung und chippen ausgefüllt und unterschrieben.
  • Original Eintragungsformular rechts unten vom Züchter unterschrieben, und die DSGVO unterschrieben!!! (2 Unterschriften!!!)
  • Barcode-Streifen der Chips mit Zuordnung der Welpen, jeweils 3-fach
  • Alle Titel und Championate, die auf der Ahnentafel angeführt werden sollen, müssen mittels einer Kopie der jeweiligen Urkunde belegt werden.

Das Abstammungsgutachten kann nachgereicht werden sobald das Ergebnis da ist! Es dauert in der Regel ca. 2 Wochen. Hierzu bitte das E-mail des Labors direkt an die Zuchtbuchreferentin weiterleiten.

Der Zuchtbuchname inklusive Zuchtstättenname darf laut ÖKV maximal aus 35 Zeichen – (beinhaltend auch Leer- und Sonderzeichen) bestehen! Die Vornamen der Welpen dürfen aus maximal drei Worten bestehen!

Bitte per EINSCHREIBEN senden an die Zuchbuchreferentin:  Dr. Sabine Apoloner-Kurz, Baumgasse 6, 8045 Graz,  Tel: +43 650 6832227

 

Für die EINZELEINTRAGUNG INS ÖHZB:

Da es bei der Vergabe von Zuchtbuchnummern vor Vorlage aller nötigen Dokumente immer wieder zu Problemen kam, können ab sofort Zuchtbuchummern erst nach Eingang aller Originaldokumente im Zuchtbuchreferat vergeben werden!

  • Original Eintragungsformular, bitte ab: „Vom Züchter auszufüllen“ ausfüllen und rechts unten unterschreiben!
  • Die DSGVO auch unterschreiben!!! (d.h. insgesamt 2 Unterschriften!!!)
  • Original Ahnentafel des Hundes, vom Züchter unterschrieben!
  • Bei Hunden aus dem Ausland ist ein „Export Pedigree“ nötig auf dem sie als Besitzer eingetragen sein müssen!
  • Kopie des Impfpasses, falls auf der Ahnentafel KEIN Barcode-Streifen der Chip-Nr. vorhanden ist! (nur die ersten 2 Doppelseiten)

Bitte per EINSCHREIBEN senden an die Zuchbuchreferentin:  Dr. Sabine Apoloner-Kurz, Baumgasse 6, 8045 Graz,  Tel: +43 650 6832227

 

Für die ZUCHTFREIGABE:

  • Ahnentafel
  • Zwei Ausstellungswertungen mit SG oder besser (mindestens eine aus der offenen Klasse),
  • PL – Befund für Zwergspitz, Kleinspitz, Mittelspitz, Japanspitz und Volpino Italiano.
  • HD – Befund für Grossspitz, Wolfsspitz, Islandhunde, Lapinporokoira, Lapinkoira, Finnenspitz und Finnischer Lapphund.
  • Augen – Befund für Islandhunde, Lapinporokoira, Lapinkoira und Finnischer Lapphund.
  • Nachweis über die geschlossene Fontanelle für Zwergspitz, Kleinspitz, Mittelspitz, Japanspitz und Volpino Italiano.
  • Nachweis über den bestandenen Verkehrsteil der Begleithundeprüfung für Lapinkoira, Lapinporokoira und Finnischer Lapphund

Für die Zuchtfreigabe alles in Kopie!!! per Post oder eingescannt (keine Fotos!!!) als E-mail an die Zuchbuchreferentin:   Dr. Sabine Apoloner-Kurz, Baumgasse 6, 8045 Graz,  Tel: +43 650 6832227; zuchtbuchreferentin@spitzarten.at