Aktuell • Zuchtzulassung (ZZL) – Änderung auf Grund von Covid-19
Einzelgenehmigung für 1 Wurf vor Erfüllung der ZZL-Auflagen auf Grund der dzt. Corona-Situation
Liebe ZüchterInnen,
da auf Grund der dzt. Corona-Pandemie fraglich ist, wann die nächsten Ausstellungen stattfinden können, wird die Zuchtzulassung § 2 Absatz 2 von Seiten des Spitzklub-Vorstandes ab 1.2.2021 bis auf Weiteres wie folgt geändert:
Hunde, die im ÖHZB eingetragen sind, müssen auf einer Int. Hundeaustellung (IHA) innerhalb der EU, der Schweiz, auf einer Österreichischen Klubschau oder im Zuge einer Formwertbeurteilung des Öst. Kynologenverbandes (ÖKV) von einem Formwertrichter mindestens 1x „Sehr gut“ bewertet werden. Diese Bewertung muss dabei mindestens aus der Zwischenklasse sein.
Diese Änderung ist nur so lange gültig, bis Ausstellungen/Klubschauen wieder im üblichen Ausmaß stattfinden können.
Alle anderen Voraussetzungen für die Erlangung der ZZL bleiben unverändert.
Wenn Sie entsprechend dieser geänderten ZZL züchten, ist die ZZL befristet und gilt ausschliesslich als Einzelgenehmigung für den nächsten Wurf bzw. bis vorerst längstens 31.5.2021 (Zeitpunkt des Deckaktes).
Ergänzung April 2021:
Auf Grund der aktuellen Corona-Situation wird die Änderung der ZZL um weitere 2 Monate verlängert – d.h. bis vorerst 31.7.2021 (Zeitpunkt des Deckaktes).
29. Januar 2021