Zucht- und Eintragungsordnung Islandhund


 
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Zuchtordnung für Islandhunde:



Ergänzend zur Zucht- und Eintragungsordnung des ÖKV (1) und der Zuchtordnung des Österreichischen Club
für Spitze und Spitzarten (2) gelten für die Rasse Islandhund ab 1. Juli 2011 nachfolgend beschriebene
Regelungen,
welche sich an der internationalen Zuchtempfehlung der Icelandic Sheepdog International
Cooperation (ISIC) orientieren.

Das Internationale Zuchtreglement der FCI, die Zuchtordnung des ÖKV sowie die Eintragungsordnung des
ÖKV und des Klubs für Spitze und Spitzarten sind für alle Mitglieder verbindlich.

1) Zuchtzulassung:

Hündinnen und Rüden brauchen eine Zuchtzulassung. Diese ist vor dem ersten Deckakt beim Klub für Spitze
und Spitzarten einzuholen.

Bei ZZL ohne Auflagen sind Rüden bis auf Lebenszeit und Hündinnen bis zur Vollendung des 8. Lj
zugelassen.

Anforderungen: - Hündin: Eintragung im ÖHZB Stammbuch
- Rüde: Eintragung im ÖHZB -bzw. in einem von der FCI anerkannten Stammbuch.
- Bei der ZZL müssen die Hunde (Rüde und Hündin) mindestens 24 Monate alt sein. Eine Zuchtverwendung
   kann ab der positiven ZZL erfolgen.
- Formwertnote von mindestens 2x „sehr gut“ in der „Zwischenklasse“ oder „offenen Klasse“ auf einer IHA
   oder NHA, wobei mindestens 1 Ergebnis nach dem vollendeten 20. Monat erzielt werden muss.
   Ausnahme sind Tiere mit ÖHZB –Registerpapieren (3): diese brauchen eine Formwertnote von mindestens 2x
   „vorzüglich“ in der offenen Klasse auf einer IHA oder NHA.
- HD Röntgen (siehe 3.1.) Ausnahme: Tiere mit ÖHZB-Registerpapieren sind nur mit HD A oder HD B zur Zucht
   zugelassen.
- gültige Augenuntersuchung (siehe3.2.)

Tiere, die schon vor dem Inkrafttreten dieser Zuchtordnung zur Zucht verwendet wurden, haben vor dem
nächsten Deckakt die Zuchtzulassung einzuholen.

Ausländische Deckrüden müssen in einem von der F.C.I. anerkannten Zuchtbuch eingetragen sein. Sie
müssen weiter den zuchtrelevanten Anforderungen ihres Rasseclubs entsprechen. Befunde über HD, AU,
Patella usw. werden anerkannt, soweit diese von vergleichbaren Fachtierärzten bzw. offiziellen
Auswertungsstellen erstellt wurden. Eine gültige ZZL eines FCI anerkannten Vereines wird anerkannt.
Für Deckrüden aus Ländern, in denen keine vergleichbaren ZZL-Vorschriften gelten, müssen die oben
angeführten Anforderungen vor dem Deckakt nachgewiesen werden.

Zur Zucht NICHT zugelassen sind Hunde, die dem Rassestandard nicht genügend entsprechen und
insbesondere solche mit zuchtausschließenden Fehlern, z.B. Wesensschwäche, angeborene Taubheit oder
Blindheit, Hasenscharte, Spaltrachen, erhebliche Zahnfehler und Kieferanomalien, Kryptorchismus,
Monorchismus, Albinismus, Skelettanomalien, erbliche Augenkrankheiten, Epilepsie, festgestellte mittlere
und schwere HD.

Die Zuchtzulassung kann nachträglich aberkannt werden, wenn Tatsachen bekannt werden, aufgrund derer
eine Zuchtzulassung nicht gegeben war oder nicht mehr gegeben ist. Die Zucht-verwendung kann
nachträglich eingeschränkt werden, wenn Tatsachen bekannt werden, auf-grund derer ein Zuchteinsatz
nicht im Sinne einer gesunden Zucht zu erwarten ist.

2. Rassespezifische Haltungs- und Aufzuchtsbedingungen

2.1. Aufzucht
Die Aufzucht darf nicht ausschließlich im Zwinger erfolgen. Die Welpen sind mindestens die ersten 3
Lebenswochen im Wohnbereich, in das Familienleben integriert, aufzuziehen und dürfen frühestens ab der
4. Woche anders aufwachsen. Jedoch nur unter der Voraussetzung, dass täglich mehrstündiger Kontakt zu
Menschen möglich ist.

2.2. Wesensprobleme
Wesensprobleme sind vorprogrammiert, wenn Mangelsozialisation vorliegt. Daher sind entsprechende
Aufzuchtsbedingungen empfohlen, z.B. Hundespielplatz. Soziale Kontakte zu verschiedenen Menschen sind
zu ermöglichen und – falls vorhanden möglichst auch früh zu anderen Tieren im Haushalt. Auch nach der
Welpenabgabe werden Welpenspiel oder –prägungsstunden für gutes Sozialverhalten empohlen.

3. Rassespezifische Untersuchungen

3.1. HD
Das Mindestalter für die Röntgenaufnahmen beträgt 15 Monate. Empfehlung mind. 18 Monate. Die HD –
Untersuchung darf nur von einem von der Vetmeduni Wien zertifizierten Tierarzt vorgenommen werden.
(siehe Liste unter: http://www.oekv.at/oekv/referate/tieraerzte-hd
-untersuchung.html?no_cache=1&sword_list%5B%5D=Tierärzte
)
Zur Zucht zugelassen werden nur Islandhunde mit HD Grad A und B und C.
Zur Bekämpfung von HD dürfen Zuchttiere mit HD C1 mit HD A und HD B verpaart werden, Zuchttiere mit
HD C2 nur mit HD A.

Zuchttiere mit HD C1 werden für 2 Würfe mit NZB (Nachzuchtbeurteilung) zugelassen.
Die NZB kann folgendermaßen nachgewiesen werden:
Mehr als 50% der Welpen aus beiden Würfen müssen einen besseren HD Grad aufweisen, dabei
spielt es keine Rolle aus welchem Wurf die Welpen sind.
Zuchttiere mit HD C2 werden für 1 Wurf mit NZB zugelassen.
Für die NZB müssen mehr als 50% der Welpen einen besseren HD Grad aufweisen.
Ist die Nachzuchtbeurteilung für HD C1 und HD C2 Hunde erfüllt, wird das Zuchttier ohne weitere NZB gem.
ZO zur Zucht zugelassen, aber für maximal 4 Würfe insgesamt.
3.2. Augenuntersuchung
Die Gültigkeit der Augenuntersuchung beträgt 24 Monate. Ist die AU älter als 24 Monate ruht die ZZL. Eine
gültige AU ist bei allen Zuchthunden bis zum vollendeten 6. Lebensjahr erforderlich, es müssen mindestens
2 durchgeführt werden. Für Zuchthunde, die erst nach dem 6. Lebensjahr zur Zucht zugelassen werden, ist
eine Augenuntersuchung erforderlich.
Für ausländische Deckrüden beträgt die Gültigkeit der Augenuntersuchung ebenfalls 24 Monate.
Wurfwiederholungen sind nur erlaubt, wenn nachgewiesen wird, dass mindestens 50% der
Nachkommen aus der 1. Verpaarung nicht an einer zuchtausschließenden erblichen Augenkrankheit
erkrankt sind. (siehe unten)

Es gelten folgende Zuchtvorgaben bei nachstehenden Diagnosen:
a) absolutes Zuchtverbot bei einer der nachstehend positiven Diagnosen:
• Blindheit
• Katarakt
• Retinadysplasie - RD
• Hypoplasie/Mikropapille
• Dyspl. L.pectinatum Abnormalität
• Linsenluxation (primär)
• Retinadegeneration - PRA
b) Zuchtverbot bei mehr als zwei der nachstehend positiven Diagnosen:
• Membrana Pupillaris persistens - MPP
• Persistierende hyperpl. Tunica vasculosa lentis/primärer Glaskörper - PHTVL/PHPV ab Grad 2
• Entropium/Trichiasis; Ektropium/Makroblepharon; Distichiasis/Ektopische Zilien
• Korneadystrophie; fehlende Punct. Lacrimalis sup.
Zucht bis auf Widerruf gestattet: bis zu zwei positiven Diagnosen (der im Punkt b genannten Erkrankungen)
mit einem in Bezug auf Augenerkrankungen komplett freien Paarungspartner.
Die oben genannten Untersuchungen auf Augenerkrankungen dürfen nur von durch ECVO autorisierten
Tierärzten durchgeführt werden (http://www.augentierarzt.at/ - siehe unter „Mitglieder“).(4)

4. Rassespezifische Zuchtkriterien

4.1. Beschränkung der Deckeinsätze für Rüden
Die Anzahl der Deckakte für Rüden wird auf 8 erfolgreiche Deckakte beschränkt. (Gilt auch für Deckakte im
Ausland.) Als erfolgreicher Deckakt gilt, wenn daraus mindestens ein lebend geborener Welpe
hervorgegangen ist, der auch bei der Wurfabnahme noch lebt und ins Zuchtbuch übernommen wird. Diese
Regelung soll rückwirkend gelten.

4.2. Inzuchtkoefizient:
Vor dem Deckakt muss der Inzuchtkoefizient des geplanten Wurfes errechnet werden. Dieser soll so niedrig
wie möglich sein, darf aber auf keinen Fall höher als 10% sein. Es wird lt. ISIC Richtlinien empfohlen, dass
der IZK auf 5 Generationen nicht höher als 2-2,5% ist.
(1) http://www.oekv.at/uploads/media/ZEO_OEKV2010.pdf
(2) http://www.spitzarten.at/Klub/OeSpKzucht.html
(3) siehe ÖKV Zucht- und Eintragungsordnung §10 Absatz 3.
(4) Zur Durchführung einer international anerkannten Augenuntersuchung auf erbliche Augenkrankheiten bei Hunden sind nach den
Bestimmungen des Arbeitskreises Veterinärophthalmologie (AKVO) Österreichs und des Europäischen Kollegs der Veterinärophthalmologen
(ECVO) mit Genehmigung der Bundeskammer der Tierärzte Österreichs nur jene Tierärzte berechtigt, die nach einer speziellen Ausbildung
und dem Erwerb der vorgeschriebenen Untersuchungsgeräte eine Prüfung erfolgreich abgelegt haben. Nur diese sind Mitglieder des AKVO
Österreichs und somit befugt Augenbefunde in eigens hierfür gedruckten Untersuchungsbögen festzuhalten. Der Untersucher haftet mit
seiner Unterschrift für die Richtigkeit seiner Untersuchungsergebnisse. Im Zweifelsfälle ist eine Nachuntersuchung auf der
Veterinärmedizinischen Universität Wien, Klinik für Chirurgie und Augenheilkunde, durch Frau Univ. Prof. Dr. Barbara Nell vorzunehmen

Zuchtordnung für Islandhunde, Stand Juli 2011

 
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